Ergebnis: 40.000 € brutto in Steuerklasse IV
Nettogehalt pro Monat
2.241,08 €
26.893,00 € im Jahr – das sind 67,2 % Ihres Bruttogehalts.
Aufschlüsselung pro Jahr (Steuerjahr 2026)
| Bruttogehalt | 40.000,00 € |
| − Lohnsteuer (Klasse IV) | 4.407,00 € |
| − Solidaritätszuschlag | 0,00 € |
| − Rentenversicherung (9,3 %) | 3.720,00 € |
| − Arbeitslosenversicherung (1,3 %) | 520,00 € |
| − Krankenversicherung (7,3 % + ½ Zusatzbeitrag) | 3.500,00 € |
| − Pflegeversicherung | 960,00 € |
| = Nettogehalt | 26.893,00 € |
Annahmen: Steuerjahr 2026, Steuerklasse IV, keine Kirchensteuer, gesetzliche Krankenversicherung (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos ab 23 (Pflegeversicherungs-Zuschlag). Vereinfachte Berechnung ohne ELStAM-Freibeträge und Faktorverfahren. Alle Angaben ohne Gewähr.
Was bleibt von 40.000 € brutto netto übrig?
Ihr Jahresbrutto von 40.000 € – 3.333 € pro Monat – platziert Sie in Steuerklasse IV in der zweiten Progressionszone des Einkommensteuertarifs – jeder zusätzlich verdiente Euro wird mit einem weiter steigenden Grenzsteuersatz belastet. Beim Solidaritätszuschlag gibt es Entwarnung: Mit 4.407,00 € Jahreslohnsteuer bleiben Sie klar unter der Freigrenze von 20.350 € – 2026 fällt für Sie kein Soli an. Steuerklasse IV rechnet wie bei Ledigen nach dem Grundtarif ab – die fairste Wahl, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Mit dem optionalen Faktorverfahren lässt sich der monatliche Abzug zusätzlich exakt auf die gemeinsame Jahressteuerschuld abstimmen.
So setzt sich Ihr Nettogehalt 2026 zusammen
Vom Bruttogehalt zieht der Staat zuerst die Lohnsteuer ab. Grundlage ist das zu versteuernde Einkommen: Brutto minus Vorsorgepauschale (Ihre Sozialversicherungsbeiträge), minus 1.230 € Arbeitnehmer-Pauschbetrag und 36 € Sonderausgaben-Pauschbetrag. Darauf wird der Einkommensteuertarif nach § 32a EStG angewendet – 2026 beginnt die Besteuerung oberhalb des Grundfreibetrags von 12.348 €.
Der Solidaritätszuschlag (5,5 %) fällt 2026 nur an, wenn Ihre Jahreslohnsteuer über 20.350 € liegt – dazwischen gibt es eine Milderungszone. Danach gehen die Sozialabgaben ab: 9,3 % Renten-, 1,3 % Arbeitslosen-, 7,3 % Krankenversicherung (plus halber Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, im Schnitt 2,9 %) sowie Pflegeversicherung. Was übrig bleibt, ist Ihr Netto.
Alle Beitragssätze und Grenzen gelten für das Steuerjahr 2026 (Beitragsbemessungsgrenzen: 69.750 € in der Kranken-/Pflegeversicherung, 101.400 € in der Renten-/Arbeitslosenversicherung). Die Berechnung ist vereinfacht – Details finden Sie in unseren Ratgebern.
Häufige Fragen zu 40.000 € brutto in Steuerklasse IV
Wie viel Netto bleibt von 40.000 € brutto in Steuerklasse IV?
Im Steuerjahr 2026 bleiben Ihnen von 40.000 € brutto 26.893,00 € netto im Jahr – das entspricht 2.241,08 € pro Monat bzw. 67,2 % Ihres Bruttogehalts. Davon gehen 4.407,00 € Lohnsteuer und 8.700,00 € Sozialabgaben ab. Solidaritätszuschlag fällt bei diesem Gehalt nicht an.
Was unterscheidet Steuerklasse 4 von Steuerklasse 3?
In Steuerklasse IV wird jeder Partner einzeln nach dem Grundtarif besteuert – genau wie ein Lediger. Bei 40.000 € brutto sind das 4.407,00 € Lohnsteuer im Jahr. Das ist die fairste Lösung, wenn beide Partner ähnlich viel verdienen. Klasse III/V konzentriert den Splittingvorteil dagegen auf den Höherverdiener. Ein Plus von Klasse IV: Nur hier gibt es das Faktorverfahren, das den monatlichen Abzug exakt an die gemeinsame Jahressteuerschuld annähert.
Wie hoch sind meine monatlichen Abzüge in Steuerklasse IV?
Von 3.333,33 € Monatsbrutto gehen 367,25 € Lohnsteuer und 725,00 € Sozialabgaben ab – zusammen 1.092,25 € pro Monat. Übrig bleiben 2.241,08 € netto.