Sozialversicherung 2026: Beiträge und Grenzen

Neben der Lohnsteuer ist die Sozialversicherung der zweite große Abzugsblock auf dem Weg vom Brutto zum Netto. Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Beiträge in der Regel je zur Hälfte. Die folgende Tabelle zeigt alle Beitragssätze für 2026 – mit dem Anteil, den Sie als Arbeitnehmer tatsächlich auf Ihrer Abrechnung sehen.

Beitragssätze 2026 im Überblick

VersicherungszweigGesamtArbeitnehmeranteilArbeitgeberanteil
Rentenversicherung (RV)18,6 %9,3 %9,3 %
Arbeitslosenversicherung (AV)2,6 %1,3 %1,3 %
Krankenversicherung (KV)14,6 % + Zusatzbeitrag7,3 % + Zusatzbeitrag/27,3 % + Zusatzbeitrag/2
Pflegeversicherung (PV)3,6 %1,8 %1,8 %

Die Sätze beziehen sich jeweils auf das beitragspflichtige Brutto – gedeckelt durch die Beitragsbemessungsgrenzen (siehe unten).

Rentenversicherung: 18,6 %

Die allgemeine Rentenversicherung kostet 2026 weiterhin 18,6 % des Bruttogehalts, je 9,3 % tragen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Sie ist der größte einzelne Sozialabzug. Die Bemessungsgrenze liegt bei 101.400 € pro Jahr (8.450 €/Monat): Wer mehr verdient, zahlt auf den darüber liegenden Teil keine Rentenbeiträge mehr.

Arbeitslosenversicherung: 2,6 %

Der Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung beträgt 2026 2,6 %, der Arbeitnehmeranteil also 1,3 %. Auch hier gilt die Bemessungsgrenze von 101.400 € im Jahr bzw. 8.450 € im Monat.

Krankenversicherung: 14,6 % plus Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz der gesetzlichen Krankenversicherung liegt bei 14,6 % – je 7,3 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag, den jede Krankenkasse selbst festlegt und der ebenfalls hälftig geteilt wird: Der Arbeitnehmer zahlt also 7,3 % + Zusatzbeitrag/2.

Der vom Bundesgesundheitsministerium festgelegte durchschnittliche Zusatzbeitrag 2026 beträgt 2,9 % (2025 waren es 2,5 %). Das ist eine rein statistische Rechengröße – der tatsächliche Satz Ihrer Kasse kann höher oder niedriger liegen. Unser Rechner nutzt 2,9 % als sinnvollen Standardwert und erlaubt die Eingabe Ihres individuellen Zusatzbeitrags. Die Bemessungsgrenze für Kranken- und Pflegeversicherung beträgt 2026 69.750 € im Jahr (5.812,50 €/Monat).

Pflegeversicherung: 3,6 % – mit Kinderlosenzuschlag und Abschlägen

Die Pflegeversicherung kostet 2026 bundeseinheitlich 3,6 %, grundsätzlich je 1,8 % für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Zwei Sonderregeln betreffen den Arbeitnehmeranteil:

  • Kinderlosenzuschlag: Kinderlose Arbeitnehmer ab Vollendung des 23. Lebensjahres zahlen einen Zuschlag von 0,6 Prozentpunkten – also 2,4 % statt 1,8 %. Der Zuschlag wird vom Arbeitnehmer allein getragen, der Arbeitgeberanteil bleibt bei 1,8 %.
  • Abschläge für Eltern: Ab dem zweiten Kind unter 25 Jahren sinkt der Arbeitnehmeranteil um 0,25 Prozentpunkte je Kind (für das 2. bis 5. Kind).

Sonderfall Sachsen

In Sachsen wird der Pflegebeitrag anders aufgeteilt: Der Arbeitgeber zahlt hier nur 1,3 %, der Arbeitnehmer 2,3 % – bei Kinderlosen ab 23 entsprechend 2,9 % (2,3 % + 0,6 Prozentpunkte Zuschlag). Diese Sonderregelung berücksichtigt den dort nicht geltenden Buß- und Bettag als Feiertag. Unser Brutto-Netto-Rechner 2026 wendet die Sachsen-Aufteilung automatisch an, wenn Sie Sachsen als Bundesland wählen.

Beitragsbemessungsgrenzen 2026

Bereichpro Jahrpro Monat
Kranken- / Pflegeversicherung69.750 €5.812,50 €
Renten- / Arbeitslosenversicherung101.400 €8.450 €

Die Grenzen sind 2026 bundeseinheitlich. Einkommensanteile oberhalb der jeweiligen Grenze bleiben beitragsfrei – sie erhöhen zwar das zu versteuernde Einkommen, lösen aber keine weiteren Sozialbeiträge aus. Zusätzlich gibt es die Jahresarbeitsentgeltgrenze (Versicherungspflichtgrenze) von 77.400 € im Jahr (6.450 €/Monat): Wer regelmäßig darüber verdient, kann sich von der gesetzlichen Krankenversicherung befreien lassen und privat versichern.

Beispiel: 100.000 € brutto – so wirken die Grenzen

Bei 100.000 € Jahresbrutto (Steuerklasse I, kinderlos, über 23, Zusatzbeitrag 2,9 %) greifen beide Bemessungsgrenzen. Die Arbeitnehmeranteile im Jahr:

ZweigBerechnungBetrag/Jahr
Rentenversicherung100.000 € × 9,3 %9.300,00 €
Arbeitslosenversicherung100.000 € × 1,3 %1.300,00 €
Krankenversicherung69.750 € × (7,3 % + 2,9 %/2)6.103,13 €
Pflegeversicherung69.750 € × 2,4 %1.674,00 €
Summe18.377,13 €

Man sieht den Effekt der Deckelung deutlich: Kranken- und Pflegeversicherung werden nur auf 69.750 € berechnet – die restlichen 30.250 € sind beitragsfrei. Würde das volle Brutto zählen, lägen KV und PV um über 3.300 € höher.

Beispiel: Eltern zahlen weniger Pflegeversicherung

Bei 30.000 € Jahresbrutto mit zwei Kindern unter 25 Jahren sinkt der Pflegeanteil um 0,25 Prozentpunkte auf 1,55 %: Die Pflegeversicherung kostet dann 30.000 € × 1,55 % = 465 € im Jahr statt 540 € (1,8 %). Mit drei Kindern wären es 1,3 %, also 390 € – je weiterem Kind bis zum fünften sinkt der Satz um weitere 0,25 Prozentpunkte.

Zum Vergleich Sachsen: Bei 100.000 € Jahresbrutto beträgt der Arbeitnehmeranteil zur Pflegeversicherung dort 69.750 € × 2,9 % = 2.022,75 € (statt 1.674 € im restlichen Bundesgebiet).

Was das für Ihr Netto bedeutet

Bei einem normalen Angestelltengehalt summieren sich die Arbeitnehmeranteile auf rund 20–21 % des Bruttos – bei kinderlosen Arbeitnehmern ab 23 entsprechend etwas mehr durch den Pflegezuschlag. Zusammen mit der Lohnsteuer erklärt das, warum vom Brutto oft nur etwa zwei Drittel als Netto übrig bleiben. Rechnen Sie es konkret durch: In unserem Brutto-Netto-Rechner 2026 sehen Sie alle Sozialabgaben einzeln aufgeschlüsselt, und unsere Anleitung zeigt Schritt für Schritt, was vom Brutto abgezogen wird.

Quellen