Brutto vs. Netto: Was wird vom Gehalt abgezogen?
Zwischen dem Bruttogehalt im Arbeitsvertrag und dem Betrag, der monatlich auf dem Konto landet, liegen mehrere Abzugsstufen. Viele fragen sich: Warum bleiben von 50.000 € brutto nur rund 32.300 € netto übrig? Die Antwort ist eine klar geregelte Kette aus Freibeträgen, Steuern und Sozialabgaben – exakt so, wie sie der amtliche Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (BMF) vorschreibt. Diese Seite erklärt jeden Schritt und rechnet ein Beispiel komplett durch.
Schritt 1: Die Vorsorgepauschale
Noch vor der Steuerberechnung zieht der Fiskus eine Vorsorgepauschale ab: Sie bildet die Sozialversicherungsbeiträge (Rente, Kranken, Pflege, Arbeitslosen) pauschal als Sonderausgaben ab. 2026 gilt die Neuregelung: Die alte Mindestvorsorgepauschale (12 % des Arbeitslohns) ist ersatzlos abgeschafft – es zählt nur noch die tatsächliche, aus den Beitragssätzen errechnete Pauschale. In unserem Beispiel (50.000 €, gesetzlich versichert, Zusatzbeitrag 2,9 %) beträgt sie 10.075 € im Jahr.
Schritt 2: Die Pauschbeträge – 1.230 € und 36 €
Weiter abgezogen werden zwei automatische Pauschbeträge, ganz ohne Nachweis:
- Arbeitnehmer-Pauschbetrag: 1.230 € für Werbungskosten (Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc.)
- Sonderausgaben-Pauschbetrag: 36 €
In Steuerklasse VI entfallen beide Pauschbeträge (0 €), in Steuerklasse II kommt zusätzlich der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende hinzu.
Schritt 3: Das zu versteuernde Einkommen
Brutto minus Vorsorgepauschale minus Pauschbeträge ergibt das zu versteuernde Einkommen (zve). In unserem Beispiel: 50.000 − 10.075 − 1.230 − 36 = 38.659 €. Erst auf diesen Betrag wird der Steuertarif angewendet – nicht auf das volle Brutto.
Schritt 4: Der Einkommensteuertarif (§ 32a)
Die Lohnsteuer folgt dem Einkommensteuertarif nach § 32a EStG. Bis zum Grundfreibetrag von 12.348 € fällt keine Steuer an; danach steigt der Tarif in Zonen mit unterschiedlichen Formeln (Eingangssteuersatz, Progressionszonen, Spitzensteuersätze von 42 % und 45 %). Für unser zu versteuerndes Einkommen von 38.659 € ergibt die Tarifformel eine Jahreslohnsteuer von 6.788 €.
Der Steuertarif 2026 in Zonen
Damit Sie einordnen können, wo Ihr Einkommen liegt – der Grundtarif 2026 im Überblick (die Steuer wird jeweils auf volle Euro abgerundet):
| Zone | Zu versteuerndes Einkommen | Formel |
|---|---|---|
| 1 | bis 12.348 € | 0 € (Grundfreibetrag) |
| 2 | 12.349 € – 17.799 € | (914,51 · y + 1.400) · y |
| 3 | 17.800 € – 69.878 € | (173,10 · z + 2.397) · z + 1.034,87 |
| 4 | 69.879 € – 277.825 € | 0,42 · x − 11.135,63 |
| 5 | ab 277.826 € | 0,45 · x − 19.470,38 |
Dabei ist y = (zve − 12.348) / 10.000, z = (zve − 17.799) / 10.000 und x das auf volle Euro abgerundete zu versteuernde Einkommen. Unser Beispiel mit 38.659 € liegt in Zone 3 – mitten in der Progressionszone, in der jeder zusätzliche Euro mit einem steigenden Grenzsteuersatz belastet wird.
Schritt 5: Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer
Auf die Lohnsteuer werden zwei Zuschläge berechnet – aber nur, wenn sie anfallen:
- Solidaritätszuschlag: 5,5 % der Lohnsteuer, aber nur oberhalb der Freigrenze von 20.350 € Jahreslohnsteuer – mit Milderungszone von 11,9 %. In unserem Beispiel (6.788 € Lohnsteuer) liegt die Steuer deutlich unter der Freigrenze: Soli = 0 €.
- Kirchensteuer: 8 % (Bayern, Baden-Württemberg) bzw. 9 % der Lohnsteuer – nur bei entsprechender Konfession. In unserem Beispiel ohne Kirchenmitgliedschaft: 0 €. Mit 9 % wären es 610 € im Jahr.
Schritt 6: Die Sozialversicherungsbeiträge
Parallel zur Steuer gehen die Sozialabgaben vom Brutto ab – mit den Arbeitnehmeranteilen aus 2026 (alle Sätze im Überblick):
| Zweig | Satz (AN) | Betrag/Jahr | Betrag/Monat |
|---|---|---|---|
| Rentenversicherung | 9,3 % | 4.650 € | 387,50 € |
| Arbeitslosenversicherung | 1,3 % | 650 € | 54,17 € |
| Krankenversicherung | 7,3 % + ZB/2 (2,9 %) | 4.375 € | 364,58 € |
| Pflegeversicherung | 2,4 % (kinderlos, 23+) | 1.200 € | 100,00 € |
| Summe | 10.875 € | 906,25 € |
Das komplette Beispiel: 50.000 € brutto, Steuerklasse I, 2026
Alle Annahmen: Jahresbrutto 50.000 €, Steuerklasse I, gesetzlich krankenversichert (Zusatzbeitrag 2,9 %), kinderlos über 23, keine Kirchensteuer. Alle Zahlen sind mit unserem Rechenkern (BMF-Programmablaufplan 2026) exakt berechnet:
| Position | pro Jahr | pro Monat |
|---|---|---|
| Bruttogehalt | 50.000 € | 4.166,67 € |
| − Vorsorgepauschale | 10.075 € | – |
| − Arbeitnehmer-Pauschbetrag | 1.230 € | – |
| − Sonderausgaben-Pauschbetrag | 36 € | – |
| = zu versteuerndes Einkommen | 38.659 € | – |
| − Lohnsteuer (§ 32a-Tarif) | 6.788 € | 565,67 € |
| − Solidaritätszuschlag | 0 € | 0,00 € |
| − Kirchensteuer | 0 € | 0,00 € |
| − Sozialabgaben gesamt | 10.875 € | 906,25 € |
| = Nettogehalt | 32.337 € | 2.694,75 € |
Das entspricht einer Nettoquote von 64,7 %: Von jedem verdienten Euro bleiben rund 65 Cent übrig. Mit Kirchensteuer (9 %) läge das Netto bei 31.727 € im Jahr bzw. 2.643,92 € im Monat – die Kirchensteuer von 610 € pro Jahr wäre der einzige Unterschied.
Varianten: Gleiches Brutto, anderes Netto
Wie stark die Rahmenbedingungen das Ergebnis verändern, zeigt der Vergleich bei gleichem Jahresbrutto von 50.000 € (Jahreslohnsteuer nach der amtlichen Prüftabelle):
| Variante | Lohnsteuer/Jahr |
|---|---|
| Steuerklasse I (Beispiel oben) | 6.788 € |
| Steuerklasse II (Alleinerziehende, 1 Kind) | 5.580 € |
| Steuerklasse III (Splitting-Tarif) | 2.810 € |
| Steuerklasse IV | 6.788 € |
| Steuerklasse V (Differenzialformel) | 12.010 € |
| Steuerklasse VI (Zweitjob, keine Freibeträge) | 12.542 € |
Zwischen Klasse III und Klasse V liegen bei identischem Brutto über 9.000 € Lohnsteuer im Jahr – ein Unterschied, der sich erst in der Steuererklärung wieder ausgleicht (Splitting). Alle Details dazu finden Sie in unserem Ratgeber Steuerklassen 1–6 erklärt.
Warum das Netto je nach Person anders ausfällt
Das Beispiel zeigt nur eine Konstellation. Jede Angabe verändert das Ergebnis: Die Steuerklasse (Klasse III: 2.810 € Lohnsteuer, Klasse V: 12.010 € bei gleichem Brutto), die Kinderzahl (Pflegezuschlag, Alleinerziehenden-Entlastungsbetrag), der individuelle Krankenkassen-Zusatzbeitrag und das Bundesland (Sachsen-Sonderregelung, Kirchensteuersatz). Rechnen Sie Ihre eigene Konstellation in Sekunden durch – mit unserem Brutto-Netto-Rechner 2026, kostenlos und ohne Anmeldung.
Quellen
- BMF Programmablaufplan für den Lohnsteuerabzug 2026 (Anlage 1, Stand 12.11.2025): bundesfinanzministerium.de (PDF)
- § 32a EStG – Einkommensteuertarif 2026: datenbank.nwb.de
- Beitragsbemessungsgrenzen und Rechengrößen 2026: osborneclarke-arbeitsrecht.de